Prot. DG-RC 0349-2016
Clas. III.5.10
12. Oktober 2016
An die Gottgeweihten Frauen des Regnum Christi
An die Gottgeweihten Laien vom männlichen Zweig des Regnum Christi
An die Legionäre Christi
An alle Laienmitglieder der Bewegung
Liebe Freunde in Christus,
in vielen Ländern feiert heute die Kirche die allerseligste Jungfrau Maria, wobei die Volksfrömmigkeit hierfür unter verschiedenen Titeln und Anrufungen überall innige Ausdrucksformen findet. Unter ihrem mütterlichen Blick wenden wir uns an alle Mitglieder des Regnum Christi, um uns gemeinsam den Weg in Erinnerung zu rufen, den wir in den letzten Jahren im Rahmen des Redaktionsprozesses der Generalstatuten der Bewegung zurückgelegt haben. Außerdem möchten wir Ihnen mitteilen, welche Schritte wir in den nächsten Monaten gemeinsam tun werden, und schließlich ein paar Haltungen empfehlen, die Ihnen bestimmt helfen werden, diese Zeit für Ihre persönliche Heiligung gewinnbringend einzusetzen und den Dienst der Bewegung an unseren Mitmenschen und an der Kirche fruchtbar zu machen.
1. Der bisher zurückgelegte Weg
Im November und Dezember 2013 haben die Generalversammlungen der Gottgeweihten Frauen und der Gottgeweihten Laien des männlichen Zweigs, ebenso wie im Januar und Februar 2014 das Generalkapitel der Legionäre Christi, ihr Selbstverständnis zum Ausdruck gebracht, Teil der Bewegung Regnum Christi zu sein, an einem gemeinsamen Charisma teilzuhaben sowie ein und dieselbe Spiritualität und Sendung mit weiteren katholischen Gläubigen zu teilen, die diese gemäß ihrer eigenen Berufung leben. Diese gegenseitige Ergänzung der Berufungen sahen wir als eine Kraft an, die der Bewegung verliehen ist und die sich besonders positiv auf die Evangelisierung auswirkt. Gleichzeitig erkannte das Generalkapitel „die eigene Leitung der gottgeweihten Zweige als einen Fortschritt zugunsten der Konsolidierung des gesamten Regnum Christi“ an (CCG 2014, 28).
Am 19. März 2014 wurde das Generalleitungskomitee des Regnum Christi gebildet mit dem Ziel, „dass alle Zweige der Bewegung Regnum Christi gemeinsam am Evangelisierungsauftrag der Bewegung mitwirken und dafür Verantwortung übernehmen“ (Regierungsakt Nr.1/2014). Weiterhin genehmigten wir die Rahmenordnung für die Zusammenarbeit in der Sendung, die eine „einstweilige Lösung ist und der Notwendigkeit entspringt, kurzfristig den Anforderungen zu entsprechen, die bei der Koordinierung unserer Sendung in der Evangelisierung entstehen“ (Brief vom 19. März 2014). Von dieser haben wir uns während der letzten zweieinhalb Jahre leiten lassen und dadurch Hilfestellung erfahren und gelernt, die Bewegung gemeinsam zu leiten.
Am 3. Juli 2014 hat die Kongregation für die Institute Geweihten Lebens und die Gesellschaften Apostolischen Lebens die Ernennung unseres Päpstlichen Assistenten, Pater Gianfranco Ghirlanda S.J., bekanngemacht und ihm insbesondere die Aufgabe zugewiesen, uns mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, um „eine angemessene kanonische Rechtsform für [...] das Regnum Christi und eine geeignete Beziehung unter den verschiedenen Berufungen, die ihm angehören, zu finden“ (Brief des Generaldirektors an die Legionäre Christi vom 3. Juli 2014).
Am 2. Oktober 2014 wurde der Redaktionsprozess der Generalstatuten des Regnum Christi offiziell eingeleitet. Diese Statuten sollten eine Beschreibung des Charismas und der Spiritualität enthalten und ebenso „die am besten geeignete rechtliche Ausgestaltung, um jene Einheit zu fördern, die [...] in der gemeinsamen Sendung besteht (Brief des Generaldirektors an die Mitglieder des 1. und 2. Grades des Regnum Christi, 2. Oktober 2014). Während der ersten Etappe sollten die Laienmitglieder des ersten und zweiten Grades zum Ausdruck bringen, wie sie das Charisma des Regnum Christi leben –in ganz ähnlicher Weise wie es die Generalversammlungen und das Generalkapitel getan haben.
Die Territorialversammlungen während der ersten Monate dieses Jahres stellten einen wichtigen Meilenstein innerhalb dieses Prozesses dar, an dem sich alle Mitglieder beteiligen konnten. Bei den Versammlungen warten auch einige Legionäre und gottgeweihte Mitglieder dabei und konnten so ihre Erfahrung einbringen, die sie im Dienst und beim Aufbau der Bewegung im Laufe der Jahre erworben hatten. Bei den Territorialversammlungen wurde die Mehrzahl der Delegierten gewählt, die an der Internationalen Versammlung der Laienmitglieder teilnahmen. Diese fand in Rom um das Herz-Jesu-Fest statt, das den Abschluss des Jubiläumsjahres bildete, das wir anlässlich der 75 Jahre unserer Gründung begingen.
Die erste Etappe des Redaktionsprozesses fand mit der Internationalen Versammlung in Rom ihren Abschluss. Am 4. Juni wurden in einem Brief des Generaldirektors die wichtigsten Ergebnisse, zu denen die Laienmitglieder des Regnum Christi gelangt waren, mitgeteilt. Darunter ist hervorzuheben, dass einige wesentliche Bestandteile der Identität der Mitglieder des Regnum Christi bestätigt wurden, so zum Beispiel das geistliche Leben als fortschreitende Entwicklung des göttlichen Lebens, die die Mitglieder zur Gleichgestaltung mit Christus führt; die ganzheitliche Ausbildung; das Apostolat als Antwort auf den inneren Ruf zur Evangelisierung; die persönliche Begleitung; und das Teamleben. Die Laienmitglieder hatten den ausdrücklichen Willen, keine eigenständige juristische Person zu bilden. Sie haben sich dafür entschieden, sich als Einzelpersonen an das Regnum Christi als Ganzes und nicht an einen seiner gottgeweihten Zweige zu binden. Als Träger des Charismas der Bewegung bekundeten sie ihren Willen, aktiv und verantwortungsbewusst auf den verschiedenen Ebenen der gemeinsamen Leitungsgremien der Bewegung Regnum Christi mitzuwirken und insbesondere bei Entscheidungen, die ihre eigene Lebensweise betreffen, mitzubestimmen.
Vom 28. Juni bis zum 1. Juli fand in Rom die 2. Gemeinsame Vollversammlung der Generalräte des Regnum Christi statt, an der die jeweiligen Mitglieder der Generalleitungen der gottgeweihten Zweige und einige Laienmitglieder teilnahmen. Wie uns unser Generaldirektor in seinem Brief vom 2. Juli mitgeteilt hat, wurden hierbei die Ergebnisse des Generalkapitels und der Generalversammlungen von neuem überdacht und die Beiträge der Internationalen Versammlung der Laienmitglieder erörtert. Wir hatten die Gelegenheit, aus der Erfahrung anderer kirchlicher Gruppen zu lernen, die – wie wir – ein gemeinsames Charisma besitzen, das auf verschiedene Weisen gelebt wird. Das half uns zu verstehen, welche kirchenrechtliche Gestalt sie derzeit haben, welchen Weg sie zurückgelegt haben, um dorthin zu kommen, und was diese praktisch für ihr Leben und ihre Sendung bedeutet.
Die Zentralkommission stellte uns einige Kriterien für die Redaktion der Generalstatuten vor, und diese wurden anschließend von den Teilnehmern bestätigt. Ebenso erwogen wir verschiedene rechtliche Gestalten, die nach derzeitigem Kirchenrecht möglich sind. So konnten wir deren jeweilige Vor- und Nachteile einschätzen, so weit wie möglich verstehen, was jede von ihnen mit sich bringt, und uns auf eine wohlinformierte Entscheidung zugunsten jener Rechtsform vorbereiten, die das Charisma der Bewegung am ehesten ausdrückt, es schützt, bewahrt und fördert. Bei unseren Überlegungen über die verschiedenen Optionen in Bezug auf Leitung und Verwaltung suchten wir nach dem, was am ehesten die Einheit und Zusammenarbeit in der Sendung fördert, die Teilnahme aller am Charisma und die entsprechende Mitverantwortung, sowie die Autonomie im internen Leben der Zweige, d.h. der Legionäre, der Gottgeweihten Laien des männlichen Zweigs und der Gottgeweihten Frauen. Solche Erwägungen hatten stets Vorrang gegenüber lediglich organisatorische Fragen.
Im vergangenen September fand in Rom die Versammlung der Territorialdirektoren statt, bei der wir den genannten Oberen in konzentrierter Form die Erfahrung vermitteln wollten, die wir bei der Gemeinsamen Vollversammlung der Generalräte des Regnum Christi gemacht hatten, und bereit waren, ihre Anmerkungen entgegenzunehmen. Gemeinsam dachten wir über die Identität und Sendung nach, die uns der Herr zum Wohl der Kirche geschenkt hat, und wie es gelingen kann, sie in den Generalstatuten „die eigene Berufung und Eigenart“ der Bewegung, die „in den Grundnormen [...] über die Leitung des Instituts und über die Lebensordnung der Mitglieder, über Eingliederung und Ausbildung der Mitglieder enthalten sind [...] möglichst getreu zu erhalten“ (vgl. can. 587 CIC).
Da dieser Prozess nicht von bloß theoretischen Erwägungen, sondern von einer gelebten Geschichte ausgeht, hat Salvatore Bonventre, Mitarbeiter im Historischen Generalarchiv , uns eine Quellenstudie über die Beziehung zwischen den Legionären Christi und der Bewegung und deren Entwicklung im Laufe der Zeit präsentiert.
Auch wurden mit den Territorialdirektoren die von der Gemeinsamen Vollversammlung vorgeschlagenen Redaktionskriterien besprochen und bestätigt. Eine gewisse Zeit widmeten wir dem Studium und der Diskussion der für die Bewegung zur Wahl stehenden Verwaltungs- und Leitungsmodelle wie auch möglicher kirchenrechtlicher Optionen, was jedoch noch des Gebets, der Reflexion und Prüfung bedarf.
Wir haben uns aber für keine der Möglichkeiten entschieden, die uns das geltende Recht zur Auswahl stellt, da das ein Aufgabe ist, die der Generalversammlung des Regnum Christi sowie, in deren Vorfeld, dem Außerordentlichen Generalkapitel der Legionäre Christi und den Außerordentlichen Generalversammlungen der gottgeweihten Mitglieder zukommt. Was allerdings vom juristischen Standpunkt aus gesehen am ehesten dem entspräche, was uns der Verlauf des Erneuerungswegs, unsere längere Geschichte und die Erfahrung der letzten zweieinhalb Jahre lehrt, ist, dass es sich bei der Bewegung Regnum Christi um eine Föderation dreier gottgeweihter Zweige handelt, der sich Laienmitglieder unmittelbar als Einzelpersonen anschließen.
Diese kanonische Gestalt scheint am ehesten sowohl die Einheit der Bewegung als auch ihre Wirksamkeit im Apostolat zu gewährleisten, dank gemeinsamer Leitungsgremien, an denen alle teilnehmen können, wie auch aufgrund der rechtmäßigen Selbständigkeit im internen Leben der einzelnen Zweige, d.h. der Legionäre Christi, der Gottgeweihten Frauen und der Gottgeweihten Laien des männlichen Zweigs. Zugleich ist es nach diesem Schema möglich, dass jeder Zweig auch über die Güter verfügt, die es ihm gestattet, seinen Zweck so zu erfüllen, wie er in den Konstitutionen und Statuten festgelegt ist.
Wir, die Generaldirektoren und unsere Räte, sind uns bewusst, dass bei dem Gedanken, dass das Regnum Christi sich vom kirchenrechtlichen Standpunkt aus gesehen die Gestalt einer Föderation geben könnte, der eine oder andere sich unwohl fühlen oder gewisse Vorbehalte hegen könnte. Wenn Neues ansteht, gibt es normalerweise solche Reaktionen. Unserer Meinung nach sollten wir uns daher alle die Mühe machen – ehe wir voreilige Schlüsse ziehen, die uns den Frieden rauben –, uns angemessen darüber zu informieren, was dieser Schritt beinhaltet und was nicht, damit unsere Fragen und Sorgen wohlinformiert sind. Im Entwurf wird auf jeden Fall angegeben werden, aus welchen Gründen bestimmte Vorschläge bevorzugt werden.
Es ist klar, dass die konkret Ausgestaltung einer Föderation sowie die Frage ihrer Errichtung in ihrer Tragweite noch zu prüfen sind. Das trifft ebenso auf die Bestimmung dessen zu, was uns allen gemeinsam und was jedem Zweig eigen ist, wie auch auf die Gestaltung und Zuständigkeit der Leitungsgremien. Gleiches gilt insofern, als der Entwurf aussagen muss, wodurch die Einheit, die unserem Charisma und unserer Sendung entspricht, geschützt und gewährleistet wird. Weiterhin muss der Entwurf auch das Erbe bewahren, das wir uns im Laufe des Erneuerungswegs erworben haben.
2. Der noch vor uns liegende Weg
Mit dem Abschluss der Internationalen Versammlung der Laienmitglieder hat die zweite Etappe des Wegs der Erarbeitung der von der Zentralkommission vorgeschlagenen Generalstatuten begonnen. Ziel dieser Etappe ist es, den Entwurf der Statuten so zu verfassen, dass er die bisher gewonnenen Überzeugungen nach den eben erläuterten Kriterien zusammenfasst.
Die enge Verbindung zwischen der Redaktion des Entwurfs und der Erfahrung, die wir in der Leitung der Bewegung und ihrer gottgeweihten Zweige erworben haben, ist unleugbar. Der Empfehlung der Mitglieder der Zentralkommission für die Redaktion der Statuten folgend hat deswegen der Generaldirektor nach Anhörung des Generalleitungskomitees des Regnum Christi die Kommission aufgelöst und ihre Aufgaben dem Generalleitungskomitee des Regnum Christi übertragen. Der Entwurf wird also vom Generalleitungskomitee mithilfe des Päpstlichen Assistenten und der Unterstützung eines unter dem Vorsitz von Pater Sylvester Heereman stehenden Redaktionsteams erarbeitet werden. Ich möchte den Mitgliedern der Kommission für die qualitativ hochwertige Arbeit und für ihren aufrichtigen und verantwortungsbewussten Einsatz, den sie in dieser Phase bewiesen haben, öffentlich meinen Dank aussprechen.
Der Entwurf der Statuten wird voraussichtlich bis Mai 2017 zum Versand an alle Mitglieder bereit sein. Damit wird dann die dritte Etappe des Prozesses eingeleitet werden, die darin besteht, dass die Mitglieder aller Zweige den Entwurf einer Revision unterziehen. Das wird nach verschiedenen Modalitäten geschehen.
Zunächst werden sich alle Mitglieder mit dem Entwurf persönlich oder in kleinen Gruppen, in Teams, Gemeinschaften oder auch in ihren Niederlassungen vor Ort eingehend vertraut machen, ihn kennen lernen und über ihn nachdenken. In einer zweiten Phase werden von September bis November 2017 Territorialversammlungen des Regnum Christi stattfinden. An ihnen werden Legionäre, Gottgeweihte Frauen, Gottgeweihte Laien vom männlichen Zweig und Laien, alle mit Sitz und Stimme, teilnehmen. Allerdings muss die Geschäftsordnung mit den genaueren Regeln hierfür noch verfasst werden. Die dritte Phase wird im April 2018 beginnen, wenn eine Generalversammlung des Regnum Christi gehalten wird, an der Vertreter aller zur Bewegung gehörigen Lebensformen teilnehmen werden. Ihre Aufgabe wird es sein, die Generalstatuten einer Revision zu unterziehen, sie zu genehmigen und dem Heiligen Stuhl zu dessen Approbation vorzulegen.
Ebenso ist vorgesehen, dass die Legionäre Christi unmittelbar vor der Generalversammlung des Regnum Christi ein Außerordentliches Generalkapitel und auch die Gottgeweihten Laien vom männlichen Zweig sowie die Gottgeweihten Frauen jeweils eine Außerordentliche Generalversammlung abhalten. Die Generaldirektoren der Zweige werden diese in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Eigenrecht einberufen. Im Fall der Legionäre und der Gottgeweihten Frauen setzt dies vorangehende Territorialversammlungen voraus. Auf diese Art und Weise werden alle Legionäre und gottgeweihten Mitglieder die Möglichkeit haben, durch ihre Vertreter ihre Stellungnahme zum Entwurf der Statuten in jenem Gremium abzugeben, das die höchste Autorität der Kongregation und der Vereinigungen der gottgeweihten Mitglieder darstellt.
3. Wie wir diese Zeit leben sollten
Wie Sie feststellen können, werden 2017 und 2018 intensive Arbeitsjahre werden, die der Vorbereitung der Territorialversammlungen und der Generalversammlung dienen. Deswegen möchten wir Ihnen einige Empfehlungen mitgeben, damit wir alle diese Zeit tatsächlich als einen Moment der Gnade nutzen und nicht der Versuchung erliegen, uns in den rein praktischen Elementen zu verlieren.
An erster Stelle ermutigen wir alle, diesen Prozess mit einer kontemplativen und evangelisierenden Haltung zu leben. Wir müssen uns im Glauben vergegenwärtigen, dass das, worum der Herr uns durch die Vermittlung der Kirche und die Zeichen der Zeit gebeten hat, Ausdruck seiner Liebe ist und seine Liebe darin entdecken. Nur wenn wir die Gabe, die wir empfangen haben, von diesem übernatürlichen Standpunkt aus betrachten, werden wir dafür bereit sein, als Vermittler auftreten und dabei helfen zu können, das Charisma des Regnum Christi im Heute der Heilsgeschichte Gestalt annehmen zu lassen. Wenn wir vom Glauben ausgehen, bietet uns dieser Prozess eine Chance zur inneren Erneuerung und dazu, dem Enthusiasmus für die Sendung, die der Herr uns anvertraut, neuen Glanz zu verleihen.
An zweiter Stelle laden wir wirklich alle dazu ein, die Dinge reiflich zu bedenken und dadurch über subjektive Sichtweisen hinauszugehen. Es geht darum, dass wir uns – wenn man so will – für die Katholizität der Bewegung öffnen, einer Bewegung, die berufen ist inmitten verschiedener kultureller Kontexte und historischer Umstände Gestalt anzunehmen. Das verlangt von uns eine gute Portion des Freiwerdens und des Vertrauens auf den Herrn, zugleich aber auch einen übernatürlichen Sinn, der eine Gabe Gottes ist und dazu befähigt, das herauszulesen, was für die Identität und Sendung des Regnum Christi wahrhaft wesentlich ist und somit unser Charisma, die Spiritualität, den Lebensstil und die Sendung der Bewegung besser beschreiben zu können.
Wahrscheinlich kann man das Charisma und die Spiritualität der Bewegung nicht auf perfekte Weise formulieren, denn in Bezug auf übernatürliche Dinge ist unsere Sprache immer begrenzt. Ähnliches gilt in Bezug auf unsere kanonische Gestalt. Genauso wenig scheint es realistisch zu hoffen, dass alle mit der Formulierung vollkommen zufrieden sein werden. Statt aber nach Gründen zu suchen, weswegen etwas nicht funktionieren kann, sollten wir eher danach fragen, was die Bewegung innerhalb unserer jetzigen Möglichkeiten tatsächlich zum Funktionieren bringt – was wichtiger ist. Es ist nachvollziehbar und sogar ein gesundes Zeichen, wenn Argumente gegen die Vorschläge des Entwurfs eingebracht werden. In jedem Fall sind alle eingeladen, sich zu informieren und das, was vorgeschlagen wird, zu verstehen, anzuerkennen, was wir im Erneuerungsprozess schon erworben haben, und alternative Lösungsvorschläge zu machen.
An dritter Stelle bitten wir alle darum, diesen Prozess mit ihrem Gebet und der konkreten Umsetzung unseres Charismas im Leben zu unterstützen, untereinander einen vertrauensvollen Austausch und vor allem die Erfahrung zu fördern, die entsteht, wenn man sich für den Sendungsauftrag und den Dienst am Nächsten einsetzt. Wir hoffen, dass dieser Prozess uns allen dabei hilft, die Schönheit unserer Berufung und Sendung wiederzuentdecken. Wir können die Gelegenheit nutzen, um in der Tiefe unseres Herzens die gute Saat auszustreuen und auf diese Weise die Freude an einer gemeinsamen Arbeit zu erfahren, die die Einheit, die von unserer gemeinsamen Berufung ausgeht, immer mehr zeigt. Wenn unsere Wertschätzung und unser Verständnis für die Einheit in der Verschiedenheit wächst, also für das, was jede Berufung zur Bewegung beisteuert, wird unsere Lebensweise vielen Menschen dazu verhelfen, Jesus Christus zu begegnen und zu einem seiner Apostel zu werden.
Schließlich möchten wir alle dazu einladen, sich die Zeit zu nehmen, um sich in Ruhe und auch im Gebet eingehend mit den Dokumenten auseinanderzusetzen, die den Weg kennzeichnen, den wir seit dem Abschluss des Außerordentlichen Generalkapitels und der Generalversammlungen der gottgeweihten Mitglieder gegangen sind. Mögen wir, weil wir diese Texte kennen und im Leben umsetzen, alle zu Propheten des Neuen Testamtens werden, die es wie Johannes der Täufer verstehen, die Stimme des Herrn zu erkennen und auf seine lebendige Gegenwart unter uns hinzuweisen.
Es ist dies eine Zeit der Hoffnung, in der wir an der Hand Mariens gehen wollen. Möge sie uns bei ihrem Sohn die Gabe des Heiligen Geistes erwirken, damit wir alles, was Jesus uns sagt, tun können.
Wir beten für Sie
P. Eduardo Robles Gil LC
Gloria Rodríguez
Jorge López