Die Kongregation nimmt die Bestimmungen des Hl. Vaters voller Dankbarkeit auf und versichert ihm ihre uneingeschränkte Unterstützung und ihr aktives Mitwirken auf dem eingeschlagenen Weg der Erneuerung.
Am vergangenem Mittwoch, dem 21. Juli 2010, traf sich Mons. De Paolis, päpstlicher Delegat für die Legionäre Christi, zum zweiten Mal seit seiner Ernennung mit dem Generalrat der Kongregation. Bei dieser Gelegenheit überreichte er der Ordensleitung die per Dekret verfassten Ausführungsbestimmungen für seine Arbeit als päpstlicher Delegat für die Ordensgemeinschaft.
Das Dekret erläutert in elf Punkten die Befugnisse und Aufgaben des päpstlichen Delegaten.
Gleich zu Beginn greift es noch einmal die Kernaussagen des Ernennungsschreibens des Delegaten durch Papst Benedikt XVI. vom 16. Juni 2010 auf. Dieser übertrug Mons. De Paolis die Aufgabe, „in seinem Namen dieses Ordensinstitut zu leiten, so lange wie nötig, um den Weg der Erneuerung zum Ziel zu bringen und so zur Durchführung eines außerordentlichen Generalkapitels zu gelangen, dessen Hauptaufgabe es sein wird, die Überprüfung der Konstitutionen abzuschließen“.
Das Dekret betont, dass der Hl. Vater die „dringende Notwendigkeit“ gesehen hat, „sich zu einer tiefgreifenden Überprüfung des Charismas des Ordensinstitutes aufzumachen“ und unterstreicht seinen Wunsch, „diesen Prozess aus der Nähe zu begleiten, zu unterstützen und zu orientieren“.
Im Wesentlichen besagen die Ausführungsbestimmungen, dass die Ordensoberen des Instituts auf allen Ebenen weiterhin ihre Autorität gemäß den Vorschriften der Konstitutionen und unter der Autorität des Delegaten selbst ausüben. Sie bleiben daher in ihren Ämtern, ad nutum Sanctae Sedis, [d.h., unter der Verfügungsgewalt des Heiligen Stuhls], solange es sich nicht nötig erweist, etwas anderes anzuordnen. Dabei haben sie in Gemeinschaft mit dem päpstlichen Delegaten zu handeln. Dieser wiederum soll nicht nur über das Leben des Instituts informiert werden, sondern ihm ist vor allem auch die Approbation einiger Entscheidungen der Generalleitung des Instituts vorbehalten.
Die Entscheidungsbereiche, die der Approbation durch den Delegaten bedürfen, werden wie folgt benannt: a) Sei es, was die Personen betrifft (Zulassung zum Noviziat, zur Profess, zum Priestertum, Ernennungen und Versetzungen von Personal), b) seien es Fragen des Apostolates und der Ausbildung (Seminare, akademische Einrichtungen, Schulen) sowie c) der außerordentlichen Verwaltung oder der Veräußerung von Vermögensgegenständen.
Schließlich heben die Bestimmungen noch einmal die Hauptaufgabe des päpstlichen Delegaten hervor, die darin besteht, die Überprüfung der Konstitutionen auf den Weg zu bringen, zu begleiten und umzusetzen.
Besondere Bedeutung wird dabei der Beteiligung aller Ordensmitglieder zugemessen, die an der Überprüfung der Konstitutionen mitwirken sollen, sei es individuell, sei es in ihren Gemeinschaften, gemäß eines noch zu definierenden Verfahrens. Für die Überprüfung der Konstitutionen soll schließlich eine Kommission eingesetzt werden, unter der Beteiligung insbesondere der Mitglieder des Instituts selbst.
P. Sylvester Heereman, der Provinzial der mitteleuropäischen Provinz, äußert sich erfreut und dankbar über das Dekret: „Die Ausführungsbestimmungen garantieren einerseits, die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit des Delegaten und andererseits eine direkte, aktive Mitwirkung der Legionäre Christi an der Erneuerung des Ordens. Die Kombination dieser beiden Elemente schafft eine hervorragende Ausgangsposition. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Legionäre Christi gereinigt, erneuert und gestärkt aus diesem Prozess hervorgehen werden.“
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DEKRET
AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DAS AMT
DES PÄPSTLICHEN DELEGATEN
FÜR DIE KONGREGATION DER LEGIONÄRE CHRISTI
I. In Anbetracht des Schreibens vom 16. Juni 2010, mit dem Papst Benedikt XVI.:
- S.E. Msgr. Velasio De Paolis CS, Titularerzbischof von Thelepte und Präsident der Präfektur für die ökonomischen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls, zum Delegaten für die Legionäre Christi ernannte;
- ihm die Aufgabe übertrug, in seinem Namen dieses Ordensinstitut zu leiten, „so lange wie nötig, um den Weg der Erneuerung zum Ziel zu bringen und so zur Durchführung eines außerordentlichen Generalkapitels zu gelangen, dessen Hauptaufgabe es sein wird, die Überprüfung der Konstitutionen abzuschließen“;
- „die dringende Notwendigkeit einer tiefgreifenden Überprüfung des Charismas des Ordensinstitutes“ erkannte hatte und seinen Wunsch ausdrückte, „diesen Prozess aus der Nähe zu begleiten, zu unterstützen und zu orientieren“ durch seinen persönlichen Delegaten, der auf konkrete Weise seine Nähe bezeugen und in seinem Namen gegenüber dieser Ordensfamilie handeln solle;
- auf ein diesbezügliches Dekret verwies für „zusätzliche Durchführungsbestimmungen für die Ausübung dieses Amtes“;
II. erlässt Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone mit der Approbation des Papstes mittels vorliegenden Dekrets die folgenden Präzisierungen und Bestimmungen für die Ausübung des Amtes des Päpstlichen Delegaten für die Kongregation der Legionäre Christi:
1. Die Autorität, die vom Heiligen Vater dem Delegaten übertragen wird und im Namen des Papstes selbst auszuüben ist, erstreckt sich in all ihrem Umfang auf das ganze Institut, d.h. auf alle Oberen auf den verschiedenen Ebenen (Generaldirektion, Provinzebene und vor Ort) und alle Gemeinschaften sowie die einzelnen Ordensleute. Diese Autorität betrifft alle institutseigenen Angelegenheit und kann ausgeübt werden, wann immer es der Delegat für notwendig hält zum Wohl des Instituts selbst, auch gegen die Konstitutionen.
2. Die Oberen des Instituts üben auf allen Ebenen ihre Autorität gemäß den Vorschriften der Konstitutionen und unter der Autorität des Delegaten selbst aus. Sie bleiben daher in ihren Ämtern, ad nutum Sanctae Sedis, [d.h., unter der Verfügungsgewalt des Heiligen Stuhls], solange es sich nicht nötig erweist, etwas anderes anzuordnen.
3. Die Oberen des Instituts haben in Gemeinschaft mit dem Päpstlichen Delegaten zu handeln. Dieser hat nicht nur über das Leben des Instituts informiert zu werden, vor allem über die Angelegenheiten von besonderer Wichtigkeit, sondern ihm ist auch die Approbation der Entscheidungen der Generalleitung des Instituts vorbehalten: Sei es, was die Personen betrifft (Zulassung zum Noviziat, zur Profess, zum Priestertum, Ernennungen und Versetzungen von Personal), seien es Fragen des Apostolates und der Ausbildung (Seminare, akademische Einrichtungen, Schulen) sowie der außerordentlichen Verwaltung oder der Veräußerung von Vermögensgegenständen.
4. Falls notwendig, kann der Delegat in bestimmten Fällen selbst handeln oder die zu treffende Entscheidung vorgeben.
5. Alle haben freien Zugang zum Delegaten und können persönlich mit ihm kommunizieren; seinerseits hat der Delegat die Vollmacht, überall dort einzugreifen, wo er es für nötig hält, auch in die ordensinterne Leitung auf allen Ebenen.
6. Dem Delegaten stehen bei der Ausführung seiner Aufgabe vier persönliche Berater zur Seite, die ihn bei der Ausübung seines Amtes unterstützen, je nach den Umständen und Möglichkeiten. Diesen können spezielle Aufgaben übertragen werden, vor allem Besuche ad referendum [zur Berichterstattung, d.h. vorbehaltlich der Zustimmung und ggf. Änderung von Details]. Mit ihrer Hilfe bestimmt der päpstliche Delegat die wesentlichen Themen, diskutiert sie und klärt sie nach und nach, in dem Maße, in dem sie im Verlauf des Weges, den zu leiten er berufen ist, aufkommen.
7. Falls sich die Notwendigkeit ergeben sollte, bestimmte Themen näher zu untersuchen, in Bezug auf Personen oder Sachen, kann der päpstliche Delegat Studienkommissionen einsetzen, die sowohl aus ordenseigenem Personal der Kongregation der Legionäre Christi als auch aus fachkundigen, außenstehenden Personen zusammengesetzt sein können.
8. Nach eigenem Ermessen kann er, wo es sich als hilfreich oder notwendig erweist, andere Personen, neben seinen Beratern, für Untersuchungen oder Besuche ad referendum auswählen.
9. Die Hauptaufgabe des päpstlichen Delegaten ist es, die Überprüfung der Konstitutionen auf den Weg zu bringen, zu begleiten und umzusetzen. Dies setzt eine genaue Kenntnis der Kongregation der Legionäre, ihrer Geschichte und ihrer Entwicklung voraus. An der Überprüfung der Konstitutionen sollen alle Mitglieder des Instituts beteiligt sein, sei es individuell, sei es in ihren Gemeinschaften, gemäß einem Verfahren, das von Anfang an definiert und umgesetzt werden muss. Es muss daher auf den verschiedenen Ebenen des Instituts sobald wie möglich eine Kommission für die Überprüfung der Konstitutionen eingesetzt werden, unter der Beteiligung insbesondere der Mitglieder des Instituts selbst, die sich verantwortlich fühlen müssen für die Überprüfung und Neubestimmung des eigenen Projektes eines Lebens nach dem Evangelium, immer in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche. Der Vorsitzende der zentralen Kommission für die Überprüfung der Konstitutionen wird der Päpstliche Delegat selbst sein.
10. Der päpstliche Delegat koordiniert die apostolische Visitation der Bewegung Regnum Christi, gemäß den Vorgaben des Heiligen Stuhls.
11. Eventuelle Einsprüche gegen Handlungen der Oberen des Instituts sind beim Päpstlichen Delegaten selbst zu erheben; gegen Handlungen des Päpstlichen Delegaten kann beim Heiligen Vater Einspruch erhoben werden.
Vatikan, 9. Juli 2010
Kardinal Tarcisio Bertone
Staatssekretär
(Originaltext in italienischer Sprache, Übersetzung ins Deutsche durch die Ordensgemeinschaft)