Prot. DG-RC 00797-2017
Clas. III.5.24
Rom, 18. Dezember 2017
An alle Mitglieder des Regnum Christi
Liebe Freunde in Christus,
wir grüßen Sie herzlich in diesem Advent, der uns mit besonderer Freude erfüllt, weil in diesen Tagen in Rom 33 Diakone der Legionäre Christi zu Priestern geweiht wurden, die jetzt im Dienst der Kirche und der ganzen Bewegung Regnum Christi stehen.
1. Die Ergebnisse der Territorialversammlungen
In diesen Wochen haben wir die gemeinsamen Territorialversammlungen und die der gottgeweihten Zweige zur Überprüfung des Entwurfs der Generalstatuten des Regnum Christi, der zusammen mit dem Brief vom vergangenen 23. Mai veröffentlicht wurde, abgeschlossen. Wir möchten uns bei Ihnen allen für den hingebungsvollen Einsatz bedanken, den Sie in den vergangenen Monaten an den Tag gelegt haben, um die Revision des Entwurfs inmitten vieler apostolischer Verantwortlichkeiten zu bewerkstelligen und voranzutreiben. Pater Gianfranco Ghirlanda SJ wollen wir ebenso danken und ihm unsere Wertschätzung bekunden. Er hat uns in dieser Phase begleitet und bringt so die mütterliche Nähe der Kirche zum Ausdruck.
Der Generalleitungsrat und unsere Generalräte werden sich in den nächsten Wochen mit der Analyse der Ergebnisse der gemeinsamen Territorialversammlungen und jener der Zweige befassen, um das Arbeitsmaterial für die nächsten Versammlungen und das Generalkapitel weiter vorzubereiten. Auf der Internetseite rcstatutes.org können Sie sich persönlich über die Ergebnisse der gemeinsamen Territorialversammlungen informieren.
Diese Ergebnisse werden wir während der 4. Vollversammlung der Generalleitung des Regnum Christi, die vom 22. - 25. Januar in Rom stattfinden wird, eingehend prüfen. Daran werden die Generalräte und die Generalverwalter der gottgeweihten Zweige sowie fünf Laienmitglieder der Bewegung teilnehmen: Mike Williams aus den Vereinigten Staaten von Nordamerika, José Antonio Lebrija aus Mexico, Francisco Gámez aus Venezuela, Luiz Flavio Azevedo aus Brasilien und Carmen Fernández aus Spanien.
2. Anordnungen der CIVCSVA
Im 2. Anhang des Entwurfs der Generalstatuten befand sich der Hinweis: „Der Päpstliche Assistent befindet sich mit dem Heiligen Stuhl über den Textvorschlag im Dialog. Wenn es also Aspekte geben sollte, die neu überdacht werden müssen, gehen wir davon aus, dass er uns darauf vor der Außerordentlichen Generalversammlung von 2018 hinweisen wird.“ Wir, die drei Generalverantwortlichen der gottgeweihten Zweige, haben seitdem mehrere Gespräche mit der Kongregation für die Institute Geweihten Lebens und die Gesellschaften Apostolischen Lebens (CIVCSVA) geführt, bei denen uns Pater Gianfranco Ghirlanda jeweils als Päpstlicher Assistent begleitete. In Fragen, die die kanonischen Rechtsform der Bewegung betreffen, ist das genannte Dikasterium unser Gesprächspartner beim Heiligen Stuhl.
Im Oktober haben wir dort erneut einen offiziellen Antrag auf Genehmigung der Vereinigungen der Gottgeweihten Frauen des Regnum Christi und der Vereinigung der Gottgeweihten Laien des männlichen Zweigs eingereicht.
Am 12. Dezember, dem Festtag unserer Lieben Frau von Guadalupe, fand zwischen uns, den drei Generalverantwortlichen, und dem Sekretär der CIVCSVA, Erzbischof José Rodriguez Carballo OFM, sowie dem Untersekretär des Dikasteriums, P. Sebastiano Paciolla OCist, ein Gespräch statt. Bei diesem Treffen wurde uns erklärt, unter welchen Bedingungen die CIVCSVA eine Bewegung genehmigen könne, die alle Personen, die ihre jeweilige Berufung nach dem Charisma des Regnum Christi leben, in einer gemeinsamen Rechtsform zusammenfasst. Erzbischof Rodriguez Carballo erklärte wie folgt:
1. Die CIVCSVA ist bereit, das Regnum Christi so zu genehmigen, wie es im Entwurf der Generalstatuten vorgeschlagen wird. Das heißt, als Föderation dreier gottgeweihter Zweige, der sich die Laienmitglieder als Einzelpersonen anschließen, so dass alle gemeinsam eine einzige Bewegung bilden.
2. Er wies auf folgende Konsequenzen der Errichtung der Föderation hin, die sich aus den Zuständigkeitsbereichen des genannten Dikasteriums ergeben:
a. Soll eine Föderation gebildet werden, der eine Ordenskongregation (die Legionäre Christi) angehört, müssen alle weiteren Beteiligten unter der Autorität der CIVCSVA stehen.
b. Die Gottgeweihten Laien vom männlichen Zweig und die Gottgeweihten Frauen könnten nicht als Vereinigung von Gläubigen genehmigt werden, also in der Form, wie wir es vorgeschlagen hatten. Sie müssten eine kanonische Rechtsform annehmen, deren Genehmigung in die Zuständigkeit dieses Dikasteriums fällt. Nachdem wir mit dem Dikasterium im Gespräch waren und die Generalräte hierzu angehört hatten, schlugen wir vor, sie als Gesellschaften Apostolischen Lebens für Laien zu errichten, denn das schien uns die angemessenste und mit unserer Identität am ehesten übereinstimmende Rechtsform. Eine Beschreibung dessen, was Gesellschaften Apostolischen Lebens sind, findet man in den Canones 731 – 746 des Codex des Kanonischen Rechts. Die Generalleitungen der Gottgeweihten Laien des männlichen Zweigs und der Gottgeweihten Frauen prüfen derzeit, welche Folgen das hat, damit wir allen Mitgliedern einen Text zur Erklärung vorlegen und bei der Generalversammlung unserer jeweiligen Zweige einen entsprechenden Vorschlag zur Genehmigung einbringen können.
c. Die Gremien der General- und Territorialleitung der Föderation müssten Mitglieder der gottgeweihten Zweige bilden, da diese miteinander die Föderation bilden. Die Laienmitglieder, die sich der Föderation einzeln anschließen, könnten an der General- und Territorialleitung mit beratender Stimme teilnehmen.
d. Falls erwünscht, könnten die Gremien der General- und Territorialleitung unter dem Vorsitz eines Mitglieds stehen, das aus jedem beliebigen Zweig stammt, der zur Föderation gehört.
e. Die Kapitel aus dem Entwurf der Generalstatuten, die sich auf die Laienmitglieder beziehen, müssten in ein anderes Regelwerk ausgegliedert werden.
Es ist so, wie wir es im Brief vom 12. Oktober 2016 zum Ausdruck gebracht haben: „Wahrscheinlich kann man das Charisma und die Spiritualität der Bewegung nicht auf perfekte Weise formulieren, denn in Bezug auf übernatürliche Dinge ist unsere Sprache immer begrenzt. Ähnliches gilt in Bezug auf unsere kanonische Gestalt.“ Obgleich uns also diese Lösung nicht vollauf befriedigt, glauben wir, dass sie uns auf dem Weg zur Institutionalisierung der Bewegung Regnum Christi einen realen Fortschritt bedeutet.
3. Das Generalkapitel und die Generalversammlungen in zwei Phasen
Angesichts dieser Situation sehen wir es als notwendig an, einige wichtige Änderungen am Entwurf der Generalstatuten und dem dazugehörigen Revisionsprozess vorzunehmen. Aus diesem Grund und weil zahlreiche allgemeine Territorialversammlungen sowie solche der gottgeweihten Zweige empfohlen haben, dass ein Weg von so großer Tragweite ohne Eile zurückgelegt werden sollte, hat der Generalleitungsrat vorgeschlagen, das Generalkapitel der Legionäre Christi, die Generalversammlungen der Gottgeweihten Laien des männlichen Zweigs und der Gottgeweihten Frauen sowie die Gemeinsame Generalversammlung in zwei Phasen auszutragen, und hierfür die Zustimmung der jeweiligen Generalräte erhalten. Seitens der gottgeweihten Zweige werden daran jeweils die gleichen Teilnehmer mitwirken, die hierfür von Amts wegen und durch Wahl bestimmt wurden.
Die erste Phase wird während der schon festgelegten Termine stattfinden, um die Ergebnisse der gemeinsamen Territorialversammlungen und jener der gottgeweihten Zweige zu analysieren. Ebenso soll abgeschätzt werden, welche Folgen sich aus den neuen Variablen ergeben, die im Einklang mit den Anordnungen der CIVCSVA im Entwurf der Statuten einfließen. Diese Phase dient auch dem Fortschritt im Klärungsprozess jener Themen, bei denen es in den Territorialversammlungen bisher noch zu keinem Konsens gekommen ist.
Während dieser ersten Phase der Generalversammlung der Gottgeweihten Laien des männlichen Zweigs und der Gottgeweihten Frauen müssen wir prüfen, ob wir bereit sind, uns als Gesellschaften Apostolischen Lebens zu konstituieren. Sollte dies der Fall sein, werden wir bei der CIVCSVA beantragen, uns kirchenrechtlich zu errichten.
Mit den Laienmitgliedern, die an der Generalversammlung des Regnum Christi teilnehmen, werden wir darüber nachdenken, auf welche Weise die in die Generalstatuten neu eingeflossenen Änderungen die Würde und den Reichtum ihrer Berufung zur Bewegung gewährleisten und fördern.
Die zweite Phase des Generalkapitels und der Generalversammlungen wird aller Voraussicht nach Ende 2018 stattfinden. Während dieser zweiten Phase wird über den Entwurf der Generalstatuten Punkt für Punkt abgestimmt, damit der endgültige Text nach seiner Ratifizierung durch die obersten Gremien jedes gottgeweihten Zweigs der CIVCSVA vorgelegt werden kann. Die Art und Weise der Teilnahme der Laienmitglieder wird während der Generalversammlung des Regnum Christi im April 2018 besprochen werden.
Obwohl sich der Weg nun anders und länger als erwartet gestaltet, sind wir zuversichtlich, dass wir ihn mit jener reiflichen Überlegung und jenem tiefen Dialog fortführen werden, die ein solcher Prozess verlangt. Wir sind entschlossen, diesen Weg im Gehorsam und in Einheit mit der Kirche weiterzugehen, im Vertrauen, dass der Herr uns auch weiterhin leitet und segnen wird. Vor allem wünschen wir uns, dass der Prozess selbst ein Weg der inneren Erneuerung, des Dankes und der Gleichgestaltung mit Jesus Christus wird.
Diesen Weg empfehlen wir unserer Lieben Frau von Guadalupe und wünschen Ihnen allen eine segensreiche Adventszeit, frohe Weihnachten, ein gnadenvolles neues Jahr sowie ein fruchtbares Apostolat.
Mit einem herzlichen Gruß in Christus,
P. Eduardo Robles-Gil LC
Generaldirektor der
Legionäre Christi
Gloria Rodríguez
Generaldirektorin der
Gottgeweihten Frauen des Regnum Christi
Jorge López
Generalverantwortlicher der
Gottgeweihten Laien vom männlichen Zweig des Regnum Christi