Piazza del Sant´Uffizio 11
00120 Vatikanstadt
Rom, den 21. November 2011
Liebe Legionäre,
Liebe gottgeweihten Mitglieder des Regnum Christi,
wie ich in meinem Schreiben vom 15. Oktober erwähnte, hat für uns „eine Zeit großen Engagements begonnen, in der wir die verschiedenen Fragen zu untersuchen haben, die in dem Maße auf uns zukommen werden, wie die Reflexion über den Bericht des Päpstlichen Visitators und die Revision der Statuten selbst voranschreitet.“ Ein erster Schritt auf diesem Weg des gemeinsamen Nachdenkens stellte das Treffen dar, bei dem wir uns am vergangenen 07. November mit einer Gruppe gottgeweihter Mitglieder – Frauen und Männer, die in Rom ansässig sind –, versammelt haben. Bei dieser Begegnung habe ich einen Überblick über den Bericht gegeben, den der Visitator mir vorgelegt hat. Ich habe schon Veranlassung getroffen, dass die Tonbandaufnahme des ersten Teils dieses Treffens, der sich auf meine einleitenden Worte und die Zusammenfassung der Ergebnisse des Visitators bezieht, allen gottgeweihten Frauen und Männern zur Verfügung gestellt wird.
Mit dem vorliegenden Schreiben möchte ich einige Punkte erläutern:
1. Indem ich bestätige, was ich im Schreiben vom 15. Oktober hinsichtlich des „Amtes des Priesters“ ausgeführt habe, „den der Generaldirektor bzw. die Territorialdirektoren für die geweihten Frauen des Regnum Christi abordnen“, nämlich dass diese Figur „ausgesetzt wird“ (n. 3), habe ich den Generaldirektor sowie die beiden Generalassistenten für die geweihten Frauen und die geweihten Männer des Regnum Christi angewiesen, mir so bald wie möglich mitzuteilen, welche Kompetenzen der Generaldirektor und die Territorialdirektoren in Bezug auf die Leitung der geweihten Frauen und Männer besitzen, damit ich binnen Kürze festlegen kann, welche Kompetenzen jeweils der Generalassistentin für die geweihten Frauen und dem Generalassistenten für die geweihten Männer sowie den Assistentinnen und Assistenten auf territorialer Ebene zuzuweisen sind. Solange die vorgenannte Verfügung nicht in Kraft getreten ist, werden der Generaldirektor und die Territorialdirektoren vorläufig ihre jetzigen Zuständigkeiten beibehalten. Gleichzeitig bekräftige ich aber das, was im Schreiben vom 15. Oktober im Hinblick auf die Kompetenzen des Generaldirektors ausgesagt wurde, nämlich, dass „alle Entscheidungen von besonderem Gewicht, die gottgeweihte Frauen und Männer des Regnum Christi betreffen, insbesondere die Aufnahme von neuen gottgeweihten Personen, Versetzungen, Ernennungen, Entlassungen oder Entbindung von den Versprechen, der Approbation des Päpstlichen Delegaten bedürfen, nach Anhörung der Assistenten des Generaldirektors für die gottgeweihten Frauen oder Männer“ (n. 2), wobei diese Liste von Entscheidungsfällen nicht als erschöpfend, sondern als beispielhaft anzusehen ist.
2. Im Schreiben vom 15. Oktober habe ich verbindlich erklärt, dass „in Erwartung neuer Verfügungen und mit Ausnahme jener Fälle, für die spezifisch Regelungen getroffen worden sind, die am 26. November 2004 vom Heiligen Stuhl approbierten Statuten des Regnum Christi rechtskräftig bleiben“ (n. 2) und verpflichtenden Charakter besitzen. Obwohl die „Statuten und Ordnungen der Bewegung Regnum Christi“ aufgrund der fehlenden Approbation eines Generalkapitels rechtlich keinen verbindlichen Charakter besitzen, enthalten sie dennoch die Praxis, die das Leben des Regnum Christi bestimmt. Deswegen habe ich Veranlassung getroffen, dass eine aus der Generalassistentin für die geweihten Frauen, dem Generalassistenten für die geweihten Männer und P. Roberto Aspe, L.C., bestehende kleine Kommission so bald wie möglich damit beginnt, eine Auswahl jener Artikel der „Statuten und Ordnungen der Bewegung Regnum Christi“ anzulegen, die ausschließlich jene Artikel enthält, die als eine Anwendung der Statuten vom 26. November 2004 bzw. für das Leben und die Leitung des dritten Grades der Bewegung als strikt notwendig einzustufen sind, wobei das oben unter Nr. 1 Festgelegte mit einbezogen wird. Sobald P. Gianfranco Ghirlanda, S.J., den besagten Text einer Revision unterzogen hat, wird er diesen dem Päpstlichen Delegaten zur Approbation vorlegen, worauf dieser ihn als einziges Regelwerk veröffentlichen wird, das während der Revisionsphase der Statuten und der Ordnung des Regnum Christi Rechtskraft besitzt.
3. Im Abspann des Schreibens vom 15. Oktober habe ich erklärt, dass „beim Päpstlichen Delegaten Vorschläge und Eingaben eingereicht werden können, die sich auf den vor uns liegenden Revisionsweg beziehen“. Ich danke Ihnen für Ihre aktive Mitarbeit und Ihren Wunsch, an dem Prozess teilzunehmen, der in Gang gesetzt worden ist. Ich habe den Generaldirektor, die Generalassistentin für die geweihten Frauen sowie den Generalassistenten für die geweihten Männer jeweils angewiesen, mir den Namen eines Legionären, zweier geweihter Frauen sowie zweier geweihter Männer zu nennen, die gemeinsam mit dem Päpstlichen Delegaten und einem seiner Berater die Zentralkommission für die Revision der Statuten und Ordnung bilden werden. Dieser Kommission werden zwei Sekretäre, eine geweihte Frau sowie ein geweihter Mann, als Hilfskräfte beistehen. Beide werden vom jeweiligen Generalassistenten ernannt. An diese Kommission, die so bald wie möglich eingerichtet wird, bitte ich Sie, Ihre Vorschläge zu senden, damit sie berücksichtigt werden können. Natürlich kann man sich in persönlichen Angelegenheiten stets an mich selbst und an meine Mitarbeiter wenden.
4. Aufgrund der von Ihnen eingereichten sowie der bei mir oder bei meinen Beratern angekommenen Vorschläge, werden wir die Arbeit dergestalt aufnehmen, dass wir grundlegende Thematiken vertiefen, wie z.B.: Methode der Unterscheidung der Geister in Gemeinschaft; Weihe und evangelische Räte in der Kirche, insbesondere für in der Welt lebende Laien; Inhalt und Merkmale der evangelischen Räte und des brüderlichen Lebens in Gemeinschaft; grundlegende Elemente für eine ganzheitliche Ausbildung zum geweihten Leben durch die Profess der evangelischen Räte; Teilnahme von Laien am Charisma eines religiösen Instituts; verschiedene Formen von Vereinigungen in der Kirche und in der kanonischen Rechtsdisziplin, insbesondere im Hinblick auf Bewegungen; verschiedene Leitungsstile im geweihten Leben. Zu diesen Themen werden Konferenzen anberaumt werden, die vom Päpstlichen Delegaten und von einigen seiner Berater sowie eventuell von anderen Experten erteilt werden und die Gegenstand der Studien- und Reflexionstage sein werden. Konkrete Angaben hinsichtlich der Durchführung werden so bald wie möglich mitgeteilt.
5. Während dieses ganzen Prozesses muss man – nicht nur im Hinblick auf das Regnum Christi, sondern auch im Hinblick auf die Legion – zwischen dem unterscheiden, was ein einfacher Vorschlag ist und dem, was gegebenenfalls entschieden wird, wobei Letzteres stets durch einen förmlichen und persönlichen Entscheidungsakt vonseiten des Päpstlichen Delegats erfolgen wird oder aber dadurch geschieht, dass ein Akt des Generaldirektors seine Approbation erhält, sofern darum gebeten wurde.
Ich rufe Sie erneut dazu auf, den Weg der persönlichen und gemeinschaftlichen Reflexion in einem Klima des Gebets und des Zuhörens auf das, was der Heilige Geist dem eigenen Herzen und dem der anderen eingibt, also in einem Klima des vertrauensvollen Dialogs und des gegenseitigen Respekts zu gehen und zu bestreiten. Seien Sie dem Herrn dankbar für das Geschenk des geweihten Lebens in der Kirche und im Regnum Christi, fühlen Sie sich verantwortlich für dieses Talent, das Gott Ihnen anvertraut hat, damit es immer mehr Frucht bringt. Von Herzen danke ich Ihnen, auch im Namen meiner Berater, für ihre Gebete, Vertrauenserweise und Zeichen geistlicher Verbundenheit. Möge Gottes Segen Sie begleiten.
Mit Ihnen im Gebet verbunden wünsche ich Ihnen alles Gute im Herrn.
Velasio Card. De Paolis CS